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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kostensatzung und Entschädigung | 18 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 722824 | ||
Datum | 25.04.2012 09:58 MSG-Nr: [ 722824 ] | 4207 x gelesen | ||
Geschrieben von Anton K. Die FA(SB) bekommen doch ihren Lohnausfall bezahlt. Aber in Ba-Wü i.d.R. eben auf Basis einer Entschädigungssatzung der Gemeinde. Und zwar (bis zu zwei Tage lang) pauschaliert und nicht nach tatsächlichem Lohnausfall (dafür auch dann, wenn kein Lohnausfall anfällt z.B. wenns Dich aus dem Bett raus erwischt). Die Entschädigung nach tatsächlichem Ausfall greift erst ab einer Dauer von mehr als 2 Tagen. Gilt sinngemäß auch bei Lehrgängen/ Ausbildungen. Nebenbei sind da noch die besonderen Entschädigungen von Funktionsträgern geregelt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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