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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt! | 116 Beiträge | ||
| Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 721560 | ||
| Datum | 13.04.2012 19:12 MSG-Nr: [ 721560 ] | 57870 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars T. Für den ("persönlich investierten") Aufwand gibt´s einmal 0,20 je gefahrenen Kilometer Die Fahrtkostenentschädigung fällt im diskutierten Fall aber nicht drunter, da hier das Reisekostengesetz des jeweiligen Landes maßgeblich ist, und die Entschädigung für die tatsächlich geleisteten = gefahrenen Kilometer erstattet wird. Anders schaut es auch bei Geschrieben von Lars T. plus eine Aufwandsentschädigung | ||||
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