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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Kein Notarzteinsatz im grauen VW | 46 Beiträge | ||
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 721435 | ||
Datum | 13.04.2012 14:04 MSG-Nr: [ 721435 ] | 13367 x gelesen | ||
Hallo Thomas, es macht durchaus einen Unterschied, ob es sich um eine Führungskraft der Feuerwehr oder einen Rettungsdienstbegeisterten handelt. Zumindest in Bayern ist dies sogar durch entsprechende Erlasse klar geregelt. Neben all dem Wohlwollen gegenüber dem selbstlosen Menschen der seine kostbare Freizeit dazu nutzt seine Kenntnisse der Medizin seinen Mitmenschen zu Gute kommen zu lassen, sollten wir nicht vergessen dass es sich hier um eine gegenüber den Krankenkassen abrechenbare Dienstleistung handelt. Ich verstehen die Beamten/Kreisangestellten sehr gut, die keine Lust haben Fragen nach Vorteilsnahme oder ähnlichen beantworten zu müssen. Solche unangenehmen Fragen haben schon Bundespräsidenten zu Fall gebracht. Gruß Knut Damit Google nicht mehr bemüht werden muss: XING | ||||
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