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Rubrik | Feuerwehr + Internet | zurück | ||
Thema | Internetseite | 21 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 721387 | ||
Datum | 13.04.2012 06:32 MSG-Nr: [ 721387 ] | 5450 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Ralf H. Das er da sowieso nicht Weisungsberechigt ist muss man ihm ja nicht gleich vor den Bug knallen. doch, muss man. Dass er es lernt. Er als KBM müsste es besser wissen und weiß es vermutlich auch besser und versucht eine vermeintliche Machtposition auszuspielen... Daher hier ganz klar "Pro" Schuß vor den Bug. Am Besten noch über die kommunale Schiene eine Anfrage stellen, wo genau sein Problem liegt... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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