Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehrabgabe | 28 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 720176 |
Datum | 03.04.2012 20:22 MSG-Nr: [ 720176 ] | 6576 x gelesen |
Grundgesetz
Tach, Post!
Geschrieben von Christian F.Das war der EuGH.
Nein, es war nicht der Europäische Gerichtshof (EuGH). Du meinst vermutlich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Verfahren Karlheinz Schmidt gegen Bundesrepublik Deutschland (Urteil vom 18. Juli 1994, A-291/B), in welchem der EGMR festgestellt hat, dass die Beschränkung der Feuerwehrabgabe auf männliche Gemeindeeinwohner gegen Art. 14 i.V. Art. 4 (3) (d) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt. Da die Bundesrepublik Deutschland die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat, musste sie in der Folge entsprechend tätig werden.
Es sei am Rande angemerkt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte KEIN EU-Gericht ist, sondern vielmehr auf Basis der EMKR beruht, welche von 47 europäischen Ländern unterzeichnet wurde. Nur weil das ein Boulevardblatt mit vier Buchstaben permanent falsch darstellt...
Zusätzlich gab es noch das BVerfG-Urteil, wonach sowohl eine Feuerwehrabgabe finanzverfassungsrechtlich unzulässig ist, als auch die Beschränkung auf männliche Gemeindeeinwohner gegen das Diskriminierungsverbot nach Art. 3 GG verstößt.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)
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