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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Da braucht jemand Nachhilfe in Rechtsgrundlagen | 46 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 718549 | ||
Datum | 20.03.2012 13:06 MSG-Nr: [ 718549 ] | 9668 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten G. Das ganze fällt eben nicht mehr unter die "Panoramafreiheit der Straße" Es gibt keine "Panoramafreiheit", schon gar nicht der Straße und noch viel weniger auf die Privatsphäre bezogen. Einzig und allein ist mit dem Begriff gemeint, dass dem "Urheber" des Hauses kein Verwertungsrecht für daraus abgeleitete Abbildungen zusteht. Oder andersherum, aus "normalen", frei zugänglichen Perspektiven erstellte Abbildungen eines Gebäudes sind frei von Ansprüchen seitens des Urhebers der Gebäudearchitektur. Das begründet keinerlei Ansprüche, Bilder aus dem persönlichen Lebensumfeld veröffentlichen zu dürfen. | ||||
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