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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge - zivile Erweiterung? | 211 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 716213 | ||
Datum | 29.02.2012 14:57 MSG-Nr: [ 716213 ] | 133566 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christian F. 2. Bundeswehr. Jeder Gediente MKF Rad (mehrspurig) hat die FE Klasse B, C7,5, C, oder D gemacht. Wie heute zivil auch. Und die BW hätte sich auch jede Menge Ausbildungskosten sparen können und keine MKF C7,5 ausbilden, denn die hatten ja zivil die Klasse 3 (alt). Nur hat wahrscheinlich auch die Bundeswehr erkannt, dass jemand der auf VW Golf geschult wurde nur sehr bedingt einen 2t gl (ugs. Unimog) führen kann. Früher brauchte man bei jeder Bundesbehörde einen separaten Führerschein. Das ging sogar so weit, dass es dabei auch für die Ausbildung dazu teilweise völlig egal war, ob man einen privat gemachten FS hatte und dass dieser erstmal nur für die jeweilige Behörde galt, immerhin aber für den Zivilgebrauch umgeschrieben werden konnte. Frag doch mal bei diesen (ehemaligen) Behörden (z.B. auch Bahn, Post usw.), ob die das immer noch so machen oder warum sie sich denn inzwischen damit begnügen, wenn einer die entsprechende Fahrerlaubnis vorweisen kann. Mir ist übrigens nicht bekannt, dass z.B. die Zahl der Unfälle mit Beteiligung von Bahn- oder Postfahrzeugen seitdem markant angestiegen wären. Geschrieben von Christian F. So stelle ich mir eigentlich einen Feuerwehrführerschein vor. d.h. Mindestvoraussetzung die zivile Fahrtausbildung und amtliche Prüfung. Und dann noch oben drauf einen zusätzlichen Ausbildungsblock. Das wäre wirklich was für die Sicherheit.... Ist doch wie damals. Der zivile Schein war bei der BW auch keine Voraussetzung... Gruß, Michael | ||||
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