News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
xxx
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge - zivile Erweiterung? | 211 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 715685 | ||
Datum | 26.02.2012 16:25 MSG-Nr: [ 715685 ] | 134470 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael K. Und diese Standorte haben "nur" diese Fahrzeuge, oder teilweise neben dem KLF noch ein LF 16 oder ähnliches und damit ohnehin Führerscheine ich schätze mal zu über 90% steht da noch max. ein weiteres B-Fahrzeug (MZF; MTW) Geschrieben von Michael K. Und werden alle auch in den nächsten 20 Jahren nur Fahrzeuge haben bis 7,5t? Wenn ich das LF 8 ersetzen muss, und gehn wir mal davon aus ich will wieder eine Gruppe bewegen, dann LF10/6 und das wird mit 7,5t nicht immer Funktionieren. In Hessen eh nicht, weil da in diesem Segment vorrangig Allradfahrzeuge gefördert werden. Und die neuen LF 10/6 passen mit Sicherheit nicht in die alten Gerätehäuser, daher doch wieder "nur" TSF-W... Allerdings bin ich grundsätzlich auch der Meinung, dass das Land da sinnvollere Lösungen hätte beschließen können, z.B. Kooperationsverträge mit Fahrschulen etc. pp. Die Fahrer von Hessen mobil werden ja auch irgendwo ausgebildet... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
1.585