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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Leiter einer Feuerwehr trotz umzug in einer ander ortschaft | 8 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 G.8, Premenreuth / Bayern | 715653 | ||
Datum | 26.02.2012 11:58 MSG-Nr: [ 715653 ] | 2935 x gelesen | ||
Leider nein. In Bayern gibt es die Regelung, das nur Kommandant sein darf, wer auch in diesem Ort oder einer diesem Ort angehörigen Ortschaft wohnhaft ist. Ich kenne Ausnahmen, diese waren aber zum Zeitpunkt des Umzuges schon KDT. Es kommt ausserdem darauf an, wie die Kreisführung das handhabt. Genaue Regeleung steht im BayFwG bzw. desen Veordnung und der Vollzugsbekannmachung. Das Ganze kannst du unter http://www.stmi.bayern.de/service/gesetze/detail/09292/index.php nachlesen. | ||||
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