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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge - zivile Erweiterung? | 211 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 715546 | ||
Datum | 25.02.2012 11:10 MSG-Nr: [ 715546 ] | 135558 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Linus D. Zum Thema Anhänger: Ich habe nur den B-Schein. Ich habe keinerlei Erfahrung mit Anhängern und würde damit auch definitiv nicht fahren. (Auch nicht bis 750kg) Wäre mir zu heikel. Ich bin ehrlich gesagt ganz froh, dass das nicht einfach so erlaubt ist. (Alternative wäre, dass es immer im B-Schein behandelt wird. Wird es aber momentan nicht.) Gerade beim B-Schein hat sich doch die Wohnwagenlobby durchgesetzt. Ich habe einige Anhängererfahrung hinter PKW und kann nur sagen, dass die aktuelle B-Regelung mit das schwachsinnigste an den Führerscheinregelungen überhaupt ist. Statt hier knallhart bei 750kg zu begrenzen (was noch irgendwo Sinn gemacht hätte), hat man diese bescheuerte Regelung eingeführt, dass das zul. GG des Anhängers max. dem Leergewicht des Zugfahrzeuges entsprechen darf, wenn die zul. GG insgesamt bei max. 3,5t liegen. Damit dürfen die meisten Wohnwagen (zul. GG mal angenommen max. 1,5t) noch mitgenommen werden, wenn das Zugfahrzeug 1,5t leer wiegt und 2t zul. GG hat. Gerade da hat man aber die mitunter am kritischsten fahrbaren PKW-Gespanne überhaupt, dagegen fährt sich ein 3,5-Tonner mit 1,5t-Planenanhänger üblicher Abmaße kinderleicht. Was lernen wir daraus? Nicht alle gesetzlichen Regelungen machen Sinn. Kann jetzt jeder auch so auf den FW-Führerschein anwenden, wie er's gerne hätte... Gruß, Michael | ||||
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