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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge - zivile Erweiterung? | 211 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 715523 | ||
Datum | 25.02.2012 02:52 MSG-Nr: [ 715523 ] | 135492 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel R. Was ist denn dann wohl, wenn der Unfall einem alten Klasse 3 -Fahrer - und so unheimlich alt müssen die übrigens auch noch gar nicht sein - passiert? Dann hatte der einen Führerschein, auf dem hinter C1 ein Datum steht. Dass das in der Sache vielleicht keinen Unterschied macht, ist mir klar. Juristisch allerdings schon. Mir ist dir ganze FW-FS-Sache momentan noch viel zu schwammig! Geschrieben von Daniel R. "Welcher Fahrlehrer oder Prüfer ist bitte für etwaige Unfälle seiner Schützlinge nach dem Absolvieren der Ausbildung und Prüfung verantwortlich?" Aber er hat dafür eine Ausbildung gemacht und wurde nicht gefragt, ob er denn das vielleicht machen will... Wenn man das mit einer Fahrschule in Kooperation macht, tritt das Problem natürlich nicht so leicht auf, allerdings fürchte ich, dass das nicht überall gemacht werden wird. Geschrieben von Daniel R. vielleicht so wie die noch Älteren als ich, die sogar noch einfach draußen gespielt haben Oh das habe ich. Nicht zu knapp. In einem kleinen Dorf im Wald kam man da als Kind der frühen Neunziger auch noch nicht herum. ;-) MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | ||||
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