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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge - zivile Erweiterung? | 211 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 715516 | ||
Datum | 25.02.2012 00:56 MSG-Nr: [ 715516 ] | 135771 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Linus D.: Aber bisher hatte der Fahrer wenigstens einen ordentlichen Führerschein. Nee! Bzw. ja! Bei Fahrzeugen bis 7,5 t hatte der Fahrer früher immer und in den letzten Jahren überwiegend einen ganz ordentlichen Führerschein der Klasse 3! Jetzt tauchen viele Fragen auf, auf die sich ein Opferanwalt freudig stürzen wird. Ja, kann er ja mal machen / versuchen: War die Ausbildung schlechter, als eine ordentliche LKW-Ausbildung? Beim Klasse 3 Führerschein war es exakt gar keine Ausbildung auf LKW, und es gab auch keine Kinkerlitzchen wie mit einem Klaufix-Anhänger am Fahrschul Golf um den Block fahren und mal rückwärts um die Ecke. Und jetzt? Wer war dafür verantwortlich? Der Ausbilder? Der Prüfer? Der LdF? Der Fahrer? Alle zusammen? Der Bundeverkehrsminsister, in der alten Verwaltungsvorschrift oder dem Erlaß zum Führerschein. Noch viel lustiger wird es, wenn auf einer Ausbildungs- oder Prüfungsfahrt etwas passiert... Da hatten wir es früher besser: Die gab es mal einfach nicht. Aufs Wollen kommt es nicht wirklich an. Ich will auch alles mögliche von meiner Gemeinde. Tja. Pech gehabt. Gibts halt nicht. Hmm??? Wenn ich die Karre nicht fahren will, weil ich es mir nicht zutraue oder vielleicht auch einfach keine Lust dazu habe, mache ich es nicht, sondern lasse es bleiben. Da kann sich die Gemeinde oder sonstwer auf den Kopf stellen! In deinem Beispiel investiert die Gemeinde in 4-5 Scheine pro Wehr, vergeben an die Leute, die tagesalarmsicher sind und wahrscheinlich auch noch einige Jahre bei der FW bleiben. 30 bis 40 Mann und davon 4 bis 5 Maschinisten - da wird das LF 8 absehbar mehr als ein Mal in der Halle stehen bleiben... Was noch dazu kommt: Wie viele der LF 8 werden demnächst durch ein LF10/6 ersetzt, das dann 12 Tonnen wiegt, wofür man dann ohnehin einen großen LKW-Schein braucht? Oder vielleicht eher doch durch TSF-W / StLF < 7,5 t.... ~ 150.000 vs 250.000 Euro bzw. x 5 750.000 vs. 1.25 Mio. Euro? Aber das alles hatten wir hier schon x-fach! Eben! Manches wird dadurch nicht besser (der FW-FS - den man durchaus nicht sinnig oder toll finden muß), vieles anderes aber auch nicht richtiger oder dramatischer.... Vor allem auch nicht durch altkluges Schwarzmalen mit Opferanwälten, Gerichten, Verantwortlichen innerhalb der FW usw. usf. Wie war das noch mal: Welcher Fahrlehrer oder Prüfer ist bitte für etwaige Unfälle seiner Schützlinge nach dem Absolvieren der Ausbildung und Prüfung verantwortlich? Gilt der Führerschein, der ordnunggemäß und gesetzmäßig erteilt wurde, oder vielleicht etwa nicht??? DAS hatten wir auch schon alles x-mal! Gruß Daniel | ||||
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