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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Arztliche Untersuchung bei Eintritt in FF | 61 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 713422 | ||
Datum | 07.02.2012 21:47 MSG-Nr: [ 713422 ] | 20513 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Alexander H. Lassen wir es einfach dabei, dass es nunmal jede Wehr selbst entscheiden muss ob jemand in die Mannschaft passt oder nicht. So einfach ist es je nach Bundesland nicht. Hier in NRW z.B. muss der Leiter der Feuerwehr über die Aufnahme entscheiden. Eine Ablehnung muss sachlich begründet sein und ist im Zweifelsfall auch gerichtlich überprüfbar (ich würde zwar nicht in einer FF-Einheit mitwirken wollen, in die ich mich gegen deren Willen "hineingeklagt" habe, aber andere sehen das ggf. anders...). Eine Probezeit gibt es hier nicht, eine Entlassung ohne Wunsch des Betroffenen kann nur bei besondes schweren Dienstvergehen ausgesprochen werden... Gruß, Henning | ||||
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