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Thema | Wenn zwei Polizeiautos über die Kreuzung wollen | 41 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 709542 | ||
Datum | 08.01.2012 23:25 MSG-Nr: [ 709542 ] | 10092 x gelesen | ||
Mahlzeit. Geschrieben von Linus D. Ich vermisse in Deutschland tatsächlich eine ordentliche Regelung für solche Fälle. So schön es auch wäre, wenn es für alle Situationen im Leben eine leicht zu verstehende und einfach anzuwendende Lösung geben würde, die auch nicht viel eigenes Nachdenken erfordert: so einfach geht es in vielen Fällen nicht. Geschrieben von Linus D. Es gilt die gleiche Vorfahrtsregelung wie ohne §§ 35 & 38. Da, wo ohne die §§35 und 38 eine klare Vorrang-Regelung existiert, müsste sie eigentlich auch den Zusammenstoß von SoSi-Fahrzeugen verhindern: Der Fahrer des nachrangigen Fahrzeugs hat ja die besondere Sorgfaltspflicht, keine bevorrechtigten Fahrzeuge zu gefährden, die ihm nicht erkennbar freie Bahn gewähren. Dein Vorschlag bringt also in diesen Fällen keinen großen Sicherheits-Gewinn. In allen anderen Fällen ist dein Vorschlag aber erst garnicht anwendbar. Geschrieben von Linus D. Die österreichische Lösung, dass zuerst RD, dann FW, dann Pol und dann der Rest fahren finde ich zu 'kompliziert' und zudem hätte sie in diesem Fall auch nicht geholfen. Dazu Ack. Gruß, Henning | ||||
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