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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mal ne andere Ausnahme von der Fahrerlaubnis-Verordnung | 29 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 709188 | ||
Datum | 06.01.2012 18:49 MSG-Nr: [ 709188 ] | 5642 x gelesen | ||
N´abend Geschrieben von Lüder P. Punkte gibt es für allen Sch.... Gerade Geschwindigkeitsübertretungen sind oft weder sachgerecht aufgestellt, noch werden sie sinnvoll überwacht. Auch Abstandsverstöße sind nicht automatisch so böse wie es uns das Privatfernsehen weiss machen will. Dazu kommen Ladusi oder Sozialvorschriften und Maut... Was ist denn jetzt an Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht sachgerecht und an Abstandsvertößen nicht so böse?! Die StVo gibt die Spielregeln vor und an die hat man sich zu halten. Punkt. Niemand wird gezwungen schneller zu fahren als die StVo erlaubt... Denmächst sind dann auch Einsatzgrundsätze wie ein Mindestanfangsdruck von 270bar egal und eine Unterschreitung auf 250bar auch nicht sooo böse...., oder?! Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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