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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mal ne andere Ausnahme von der Fahrerlaubnis-Verordnung | 29 Beiträge | ||
Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 709073 | ||
Datum | 05.01.2012 17:51 MSG-Nr: [ 709073 ] | 7182 x gelesen | ||
Mein Fahrlehrer beim CE-Führerschein meinte dazu einmal, das die sowieso mit Klasse B gefahren werden dürfen, da es ja trotzdem PKW sind und sich die 3,5 Tonnen nur auf LKW beziehen (weil es ja immer heißt Klasse B... PKW und LKW bis 3,5 t, seiner Ansicht nach bezieht sich das 3,5 dann nur auf LKW, was man von der Formulierung her durchaus nachvollziehen kann). Ist da mal irgendwann was geändert worden? mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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