Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bei Umzug zwangsweise Austritt aus der Wehr? | 23 Beiträge |
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern/Schwaben | 705403 |
Datum | 05.12.2011 14:02 MSG-Nr: [ 705403 ] | 7606 x gelesen |
Hallo Michael,
danke dass Du meine Frage inklusive der darin enthaltenden Vermutung beantwortet hast. mein Beruf bringt es mit sich, dass ich oft "hintenrum" frage.
Wie schon erwähnt ist die Teilnahme am Einsatzdienst, insbesondere bei einer doch etwas komplexeren Feuerwehr wie der Freiburger, eher unsinnig. Ich kenne aber einige Feuerwehrler, die in ihrer neuen Heimat bei der Feuerwehr sind und dort die Übungen mitmachen, am Wochenende dann in ihrer "Altwehr" mitfahren. Meine Erfahrung war aber immer, das diese Leute nach einiger Zeit sagten, sie kommen nicht mehr mit, und spätestens wenn es ein neues Gerät oder gar fahrzeug gibt, steigen die meisten aus.
Die Nicht-Teilnahme am Einsatzdienst bedeutet aber nicht automatisch den Ausschluss aus der Kameradschaft. Das heisst die Versammlungen und die gemütlichen Beisammensein werden Dir sicher weiter offen stehen.
Um auf Deine eigentliche Frage zu antworten: der Text heisst im meinen Augen, dass der Umzug als Grund reicht, dass Du Dein Entlassungsgesuch einreichen darfst. Von müssen steht da nichts, nur der Dienstherr muss...
Gruß Knut
Hier arbeite ich dann in Zukunft: www.k-serv.eu
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