Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Bei Umzug zwangsweise Austritt aus der Wehr? | 23 Beiträge |
Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Aargau - CH | 705382 |
Datum | 05.12.2011 11:41 MSG-Nr: [ 705382 ] | 8877 x gelesen |
In my Opinion = meiner Meinung nach
Hallo Michael
Geschrieben von Michael W.Wie versteh ich das jetzt? Muss ich dann tatsächlich austreten, oder nur wenn ich das explizit möchte?
Ich verstehe es so, dass du nur austreten musst, wenn du das möchtest.
Viel wichtiger als die gesetzliche Grundlage ist aber IMO, was dein Wehrführer da für eine Einstellung hat. Du wirst ja auch die wenigsten Übungen besuchen können?
Und wäre es nicht sinnvoller, wenn du dich an deinem neuen Wohnort in der Feuerwehr engagieren würdest?
Gruss aus der Schweiz
- ohne Vorbaupumpen
- dafür mit viel Wasser auf den Fzg.
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| 05.12.2011 11:29 |
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Mich7ael7 W.7, Freiburg |
| 05.12.2011 11:38 |
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Juli7a S7., Schramberg |
| 05.12.2011 11:41 |
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Davi7d J7., Kaiserstuhl |
| 05.12.2011 11:51 |
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., Thierstein und Magdeburg | |