Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | '894 Euro, weil der Rauchmelder piepte' | 66 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 702706 |
Datum | 15.11.2011 22:02 MSG-Nr: [ 702706 ] | 24787 x gelesen |
Vorbeugender Brandschutz
Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlage
Geschrieben von Kevin M.Wozu ist ein Rauchmelder da? Auf was soll er aufmerksam machen?
Der Heimrauchwarnmelder soll einzig und alleine Personen die sich in der verrauchten Wohnung befinden aufmerksam machen/ aufwecken und ihnen eine (selbst durchgeführte) Flucht ermöglichen.
Der Heimrauchwarnmelder dient nicht dazu, Sachwerte zu erhalten, Versicherungsschäden zu minimieren, Unterbrechungen in Betrieben zu verhindern, Abweichungen von den standardisierten Maßnahmen des VB zu ermöglichen, bei Sonderbauten die davon ausgehende besondere Gefahren zu kompensieren,...
Und seine Aufgabe erfüllt er, wenn jemand in der Wohnung ist. Wenn niemand in der Wohnung ist, dann ist es zwar schön dass er piepst, aber nicht zwingend notwendig.
Geschrieben von Kevin M.Aber für alles andere, wo ein Feuer nicht auszuschließen ist, ist die Feuerwehr meiner Meinung auch zum Kontrollieren da.
Wenn ich ins Feuerwehrgesetz schaue - nein.
Das wäre nur dann der Fall, wenn der Heimrauchwarnmelder die Aufgabe hätte, hinreichend qualifiziert einen Brand nach außen zu melden - wie eine BMA.
Der Knackpunkt bei der Betrachtung ist eben, ob man dem Heimrauchwarnmelder den Anschein einer Brandmeldung zubilligt oder nicht. Und ich tue dies eben nicht. Denn auch wenn in meiner Wohnung der Heimrauchwarnmelder auslöst renne ich nicht blind raus, sondern schaue zuerst nach, ob es denn irgend wo raucht (das ist dann auch ein weiterer Unterschied zu einer BMA mit Räumungsalarm dabei).
Damit wir uns nicht falsch verstehen. Meine Wehr war eine der ersten die bundesweit bei der Kampagne "Rauchmelder retten Leben" mitgemacht hat. Und das sehr erfolgreich. Dennoch weiß ich um die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen der Heimrauchwarnmelder.
Geschrieben von Kevin M.Mit Deiner Argumentation wäre auch der akustische Überfall-Alarm an einer Bank tagsüber zunächst nichts für die Polizei, weil es sich ja erstmal nur eine Lärmbelästigung handelt und die Ordnungsbehörde erreichbar ist...
Die Banken die ich kenne haben nichts lauten bei Alarm. Sondern nur was Stilles das gezielt bei der Polizei aufläuft. Wie die BMA bei der Feuerwehr.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 12.11.2011 20:50 |
|
Kay 7S., Seester |
| 12.11.2011 21:02 |
|
., Nürnberg | |