Hallo Peter,
Ich bin zwar Rlp'ler, aber ich kann in den Gesetzen schon Paralellen entdecken:
SBKG §27(6) Werden neben der Feuerwehr andere Hilfsorganisationen,
die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
oder der Rettungsdienst eingesetzt, bilden sie
eine gemeinsame Einsatzleitung, deren Führung
bei der Feuerwehr liegt. Die Zuständigkeiten eines
Notarztes oder einer Notärztin und eines Leitenden
Notarztes oder einer Leitenden Notärztin in medizinischen
Fragen bleiben unberührt
Damit entfällt die Notwendigkeit einen EL zu kennzeichen (es kann nur einen geben und ich dachte immer der OrgL wäre der EL, aber ich lasse mich gerne belehren). Der OrgL/LNA ist dem EL FW als Abschnittsleiter unterstellt. Die Unterabschnittsführer führen Ihren Abschnitt, dabei spielt es m.E. keine Rolle ob nun 3 Gruppen oder 5 Gruppen zum Betrieb des BHP notwendig sind. Ich halte eine zusätzliche Kennzeichnung für entbehrlich, da man sich sonst Tot-Kennzeichnet
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
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