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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Ohne B1 zum BIII möglich oder nicht? | 30 Beiträge | ||
Autor | Klau8s D8., Nürnberg / Franken, neben Bayern :o) | 700891 | ||
Datum | 02.11.2011 13:44 MSG-Nr: [ 700891 ] | 10131 x gelesen | ||
Hallo Daniel. Klare Antwort: Nur dem FSHG Nordrhein-Westfalens nach. Werkfeuerwehren müssen in Ausrüstung, Ausstattung und Ausbildung den an öffentliche Feuerwehren gestellten Anforderungen entsprechen. Werkfeuerwehren haben naturgemäß andere Schwerpunktthemen als Berufsfeuerwehren. Allerdings kann man bei Werkfeuerwehren auch als unterer Dienstgrad vieles erlernen, was manch BF-Mann nicht lernen wird, eben weil viele, auch "höherwertige" Sachgebietsarbeiten, auch im Bereich des VB, auf wenige Schultern verteilt werden müssen. Die spezifischen Ausbildungen Betriebe betreffend kommen zusätzlich ebenfalls hinzu. Besondere Ausbildungen in den Sachgebieten sowieso. :o) Liebe Grüße Klaus | ||||
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