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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Helmkennzeichnung in RLP | 2 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 T.8, Sinzig / Rheinland-Pfalz | 700284 | ||
Datum | 26.10.2011 19:31 MSG-Nr: [ 700284 ] | 3151 x gelesen | ||
Hallo Marco, Wenn man sich den entsprechenden Abschnitt in der Führungsdienst-Richtlinie anschaut lese ich daraus, dass ihn ernannte Verbandsführer und Wehrleiter tragen dürfen. Diese Regelung finde ich auch besser, weil man sonst den Bruch zwischen Zugführer und Verbandsführer im Bezug auf Qualifikationskennzeichnung hat. Geschrieben von ---Führungsdienst-Richtlinie RLP--- III. 4.1 Helmkennzeichnung Weiterhin findet man in der Tabelle der Anlage 2 unter Freiwillige Feuerwehr bei einem Ring auch explizit "Führer von Verbänden" und "Wehrleiter" aufgeführt. Aus der Erfahrung heraus habe ich aber überwiegend die Variante kennengelernt, dass nur der Wehrleiter und vielleicht noch sein Stellvertreter diese Kennzeichnung tragen. Gruß Andreas | ||||
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