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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | anonyme Strafanzeige - war: VU: Fahrer kann nicht befreit werden | 131 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 699222 | ||
Datum | 18.10.2011 17:59 MSG-Nr: [ 699222 ] | 76605 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Stefan Brüning Was nimmt denn der Typ "billigend in Kauf"? Die Wirkung einer solchen Strafanzeige auf die Betroffenen. In dem Fall die Einsatzkräfte. Das darf man nicht unterschätzen. Wenn bei einem Einsatz wirklich was so schief läuft das strafrechtliche Konsquenzen wahrscheinlich sind dann spricht nichts gegen eine Strafanzeige. In diesem konkreten Fall stützt sich der Anzeigeerstatter nur auf einen Zeitungsbericht. Aufgrund dieser sehr eingeschränkten Informationen die dem Anzeigeerstatter aus der Ferne zur Verfügung stehen ist meiner Ansicht nach diese Strafanzeige von dessen Seite aus unnötig und angesichts der möglichen Auswirkungen auf die EInsatzkräfte fahrlässig. Den Sinn einer Strafanzeige stelle ich nicht in Abrede. Das man damit die Ermittlungsbehörden auf mögliche strafrechtliche Tatbestände aufmerksam macht liegt in der Natur der Sache und ist auch vom Gesetzgeber so gewollt. Ich erwarte aber von einem Anzeigeerstatter eine gewissen Verantwortung. Strafanzeigen die auf Vermutungen und lückenhaften Informationen beruhen sind fahrlässig. Es ist meiner Ansicht nach da schon ein gewaltiger Unterschied ob z.B. ein Geschädigter, ein mehr oder weniger mittelbar Betroffener oder auch ein Zeuge des Geschehens Strafanzeige erstattet oder ob das eine Person das aus der Ferne auf der Basis eines Zeitungsartikel tut. Dazu kommt noch das der Anzeigeerstatter selbst angibt eine "hochrangige Person der Gefahrenabwehr" zu sein. Gerade von diesem Personenkreis erwarte ich verantwortungsvolles Handeln und Erkenntnis das aufgrund eines Zeitungsartikels die Lage aus der Ferne nicht eingeschätzt werden kann. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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