Hallo,
interessante Frage. In diesem Merkblatt findet sich folgende Definition:
- Lagerfeuer, Feuer zum Grillen, Verbrennen von Holzabfällen
- Traditionsfeuer (Ostrfeuer, Sonnwendfeuer)
- Aber auch : brennende Zündhölzer, Zigaretten und Tabakspfeifen
Also offensichtlich jegliches Feuer im Freien, wo Flammen oder Glut auftreten können.
Sucht man noch etwas weiter, findet Google immer wieder Textstellen, wo auf "offenes Feuer und Licht" hingewiesen wird. Das geht wiederum zurück in die uralten Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes (wie die erste köngliche württembergische Brandschutzverordnung), wo festgelegt wurde, dass zur Vermeidung von Bränden die Bewohner nicht mit dem Kerzenleuchter nachts herumlaufen sollen, sondern ein Glas in Form einer Laterne darum machen sollen. Daraus ergibt sich dann, dass sogar ein Feuer in einem offenen Kamin im Hausinnern ein offenes Feuer ist. Demgegenüber stehen die heutigen Schwedenöfen, wo ja eine Glasscheibe vorne dran ist.
Das sind jetzt nicht allzuviele Quellen und Regelwerke, aber man bekommt vielleicht ein Gefühl für den Umfang der Definition.
Thomas
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