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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Neus StLF von Rosenbauer | 117 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 696662 | ||
Datum | 20.09.2011 20:47 MSG-Nr: [ 696662 ] | 98118 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Weyrich Das kommt darauf an. Einziges Argument dafür, dass es maximal 7,5t sein dürfen, ist der Führerschein. Sonst hätte man auch 6,5 oder 7,0t festschreiben können (soweit ist das auf Kleintransporterfahrgestellen wie dem Renault Mascott oder Iveco Daily machbar) oder 8 bzw. knapp 9t, ersteres ist auf dem MB Vario, letzteres auf MB Atego, Iveco EuroCargo oder MAN TG-L machbar. jein... Die Fahrgestellgröße und die Folgen spielten eine erhebliche Rolle mit! Geschrieben von Michael Weyrich Wenn man natürlich aus Gründen des Mehrgewichts gleich auf ein 10- oder 12-Tonnen Fahrgestell ausweicht, wird's natürlich teurer, das steht außer Frage und sowas sollte man auch keinesfalls freigeben DAS hat man vor jeder Aufweichung nach oben bei der nächsten Grenze jedes Mal geschworen... ;-) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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