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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | rechtliche Verpflichtung bei Vorliegen einer Straftat? | 52 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 696649 | ||
Datum | 20.09.2011 19:30 MSG-Nr: [ 696649 ] | 8316 x gelesen | ||
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Mahlzeit. Geschrieben von Daniel S. Parker Konsequenzen für mich als Freiwilliger? -Abmahnung?- gehe ich gerne ein! Mögliche Konsequenz, wenn du eine Straftat im Dienst begehst? Strafrechtliche Verurteilung, Eintrag ins Führungzeugnis, Probleme im Zivilberuf bis hin zum de-facto Berufsverbot (je nach Zivilberuf). Ahja, und Entlassung aus dem Dienst der BOS. (warum die Weitergabe der Erkenntnisse im hier ursprünglich skizzierten Szenario i.d.R. nicht verboten sein wird, wurde ja schon andiskutiert) Geschrieben von Daniel S. Parker Ich denke als Feuerwehr"beamte" ist man verpflichtet eine Straftat zur Anzeige zu bringen, bzw. zu melden. Dazu ist der Feuerwehrbeamte oder-"beamte" genauso wenig verpflichtet wie jeder andere Mensch auch! Ausgenommen sind wenige Arten von geplante Taten, wenn deren Ausführung noch abgewehrt werden kann. Gruß, Henning | ||||
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