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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mindestausbildung FF | 61 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 696239 | ||
Datum | 15.09.2011 18:44 MSG-Nr: [ 696239 ] | 12630 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorsten Hermes Bei wieviel Prozent der Einsätze in Deutschland wurden schon Zivilisten zur Mithilfe verpflichtet? (< 1 Promille schätze ich mal)Wenn ich nur an Landwirte denke, oder Bauunternehmen, die mir Unterstützung leisten und bereits geleistet haben, wirds mit der Promille schon eng. Teils verpflichtet, teils bereits in Alarmpläne eingebunden, teils freiwillig, und das alles völlig rechtskonform! Geschrieben von Thorsten Hermes Die gesetzliche Regelung wurde übrigens für Ausnahmefälle getroffen, und nicht um das schon fest einzuplanen.Ach, deswegen gibts da auch den § 27 Absatz 4 in unserem hübschen Gesetz, der da lautet: (4) Die Aufgabenträger sind berechtigt, Personen mit besonderen Kenntnissen oder Fähigkeiten zur Hilfeleistung sowie Sachen nach Absatz 3 vorher zu erfassen; die betreffenden Personen sowie die Eigentümer, Besitzer oder sonstigen Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, die notwendigen Auskünfte zu geben und Änderungen zu melden. Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte. ...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke) | ||||
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