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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mindestausbildung FF | 61 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 695901 | ||
Datum | 13.09.2011 11:27 MSG-Nr: [ 695901 ] | 13628 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Jan Vogler Wenn die Person Mitglied in der Feuerwehr und er 18 Jahre alt ist . darf er im Gefahrenbereich arbeiten , Sofern er zuvor gem. UVV-Feuerwehren § 14 dazu fachlich geeignet ist, § 14 Durchführungsbestimmungen Die fachliche Voraussetzungen erfüllt, wer für die jeweiligen Aufgaben ausgebildet und seine Kenntnisse durch regelmäßige Übungen [...]. Zur fachlichen Voraussetzung gehört auch die Kenntnis der Unfallverhütungsvorschriften und der Gefahren des Feuerwehrdienstes. Nur weil Jemand 18 Jahre ist ohne FW-Grundausbildung in den Einsatz zu schicken ist wohl nicht im Sinne der UVV-Feuerwerhren und FwDV 2. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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