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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Mit 2 Fahrzeugen zum Lagerhallenbrand | 17 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 695038 | ||
Datum | 03.09.2011 18:57 MSG-Nr: [ 695038 ] | 5230 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Florian Fastner kennst Du auch die Hintergründe dazu? Wird das gemacht um Geld zu sparen oder soll damit die Qualität und Mindestmenge an Kräften die ausrücken erhöht werden? Es ist hat wohl alles irgendwie damit zu tun. Geschrieben von Florian Fastner Wird das gemacht um Geld zu sparen Jein, denn die FA bekommen einen Stundensatz für Bereitschaft, die teilw. auch auf der Wache (für das FF- Personal der RTWs) abgeleistet wird vergütet. Ebenso wenn es zu einem Einsatz kommt. Andererseits wird durch die Schließung von Wehren eben wieder Geld eingespart. Wie das Verhältnis da zueinander aussieht entzieht sich meiner Kenntnis. Geschrieben von Florian Fastner oder soll damit die Qualität und Mindestmenge an Kräften die ausrücken erhöht werden? Die Qualität der Kräfte hat sich wohl durch die regelmäßigen Untersuchungen erhöht, teilweise steht bei Bereitschaftsdiensten auf der Wache 2 Stunden Dienstsport auf dem Plan. Weiterhin muss eine FPT (vgl. LF16/12) beispielsweise mit folgendem Personal im vorhinein fest verplant (namentlich bekannt) einsatzbereit gemeldet sein: - Fahrer - Chéf d´agres (GF) - Angriffstrupp (beide zwingend AGT) - Wassertrupp (m.W.n ebenfalls zwingend AGT). Fehlt da irgendwas an Personal, wird diese FPT garnicht erst alarmiert und die FPT der nächstgelegenen FF rückt aus. Genauso ist es mit Waldbrandtanklöschfahrzeugen, VSAVs (RW), S.A.M.U. (RTW), etc. Wird alles explizit alarmiert- einfach ins Gerätehaus fahren und mit irgendwas ausrücken is nicht! Heißt de facto, dass man eigentlich schon im Voraus weis, welche Funktion man im Einsatzfall hat. Das fordert aber auch eine Riesendisziplin: Es gibt spezielle Rufnummern, die man anrufen muss um sich an,- bzw. abzumelden. Zuständig dafür ist eine übergeordnete Führungskraft (etwa vgl. mit dem deutschen Kreisbrandmeister mit der Quali zum VF), der das dann planen muss und der Leitstelle mitteilen muss. Der abgemeldete FA wird dann aber im Gegenzug auch garnicht erst alarmiert. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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