Geschrieben von Carsten SchumannUnterschiedliche Anforderungen bezüglich Alter, Führungszeugnis, Geschlecht, Bildung etc. gibt es zwischen freiwilligen Kräften und Berufsfeuerwehren nicht.
So einfach ist das nicht. In den Berufsfeuerwehren wird man mit Sonderschulabschluß wohl kaum Führungskraft werden können. Allein um dort Löschknecht (hü) zu werden bedarf es da schon in der Regel mindestens einem Hauptschulabschluß und einer Berufsausbildung.
MkG
Marc
 | Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... |
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|