Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Einstellung als Brandmeisteranwärter | 41 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 692453 |
Datum | 14.08.2011 17:30 MSG-Nr: [ 692453 ] | 20670 x gelesen |
Infos: | 14.08.11 Feuerwehr-Jobbörse
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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Geschrieben von Andreas BräutigamWenn er kein RS ist, wird es schwer. Das hatten wir vor einigen Tagen in einem anderen Thread.
Ich kenne auch kleiner BFs, die legen da gar kein Wert drauf, bzw fordern höchstens das man die Bereitschaft hat nachzuholen.
Dennoch, selbst wenn, den RS mal eben nachzuholen ist eigentlich kein Problem.
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| 14.08.2011 15:02 |
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Chri7sti7an 7R., Quierschied |
| 14.08.2011 15:21 |
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., Worms-Pfeddersheim | |