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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehreinsatz der ganz besonderen Art ... | 25 Beiträge | ||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 692189 | ||
Datum | 11.08.2011 18:27 MSG-Nr: [ 692189 ] | 10223 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M@yer Der Bürgermeister, ist ja auch Chef der Feuerwehr, darf, wenn überhaupt notwendig, die juristische Suppe auslöffeln. Ähm... ich glaube da sollte man mal unsere Forumsjuristen fragen. Könnte möglicherweise als Nötigung aufgefaßt werden und strafrechtlich dann auch ein Problem für die Ausführenden werden. MkG Marc | ||||
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