Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Konturmakierung | 22 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 691307 |
Datum | 05.08.2011 12:59 MSG-Nr: [ 691307 ] | 14880 x gelesen |
As Far As I Know - Soweit ich weiß
Mahlzeit.
Geschrieben von ---Design112---
Zulassung Konturmarkierung Pflicht für neue Fahrzeuge
Retroreflektierende Umrissmarkierungen an Lkw sind laut UN ECE R 48 in Deutschland bereits seit Jahren erlaubt. Mit Wirkung vom 10. Oktober 2007 sind sie für alle neuen Typzulassungen von Nutzfahrzeugen über 7,5 t Gesamtgewicht mit mehr als 6,00 Meter Länge (Seite) und mehr als 2,10 Meter Breite (Heck) Pflicht, dies gilt auch für Feuerwehrfahrzeuge.
Feuerwehrfahrzeuge mit Typgenehmigung gibt es (nahezu) nicht. Die haben alle eine Einzelgenehmigung (zumindestens die großen), AFAIK gilt das sogar für die echten "Serien", wie z.B. die KatS-Fahrzeuge (die nach neuem Recht dann ggf. als Kleinserie gelten o.ä.).
Viel spannender als die Frage der rechtlichen Notwendigkeit (taktisch ist die eigentlich kaum zu bestreiten) ist die Frage, ob man die Markierung überhaupt ECE-gerecht ausführen kann bzw. will (und was genau die ECE erlaubt bzw. vorschreibt, z.B. bezüglich der Farbe rot...).
Gruß,
Henning
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| 05.08.2011 11:26 |
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Denn7ie 7K., Sudwalde |
| 05.08.2011 11:32 |
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., Püttlingen |
| 05.08.2011 12:05 |
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Denn7ie 7K., Sudwalde |
| 05.08.2011 12:59 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund | |