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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Zuständigkeit für RettD in Ba-Wü, war: Probleme die 15 Minuten einz | 4 Beiträge | ||
| Autor | Ferd8ina8nd 8H., Hamburg / Hamburg | 682380 | ||
| Datum | 24.05.2011 17:01 MSG-Nr: [ 682380 ] | 1367 x gelesen | ||
Moin. Geschrieben von innenministerium.baden-wuerttemberg.de Im Südwesten gilt eine Hilfsfrist von 15 Minuten für den Rettungswagen als auch den Notarzt bis zum Eintreffen am Notfallort. Diese soll über ein Jahr hinweg in 95 Prozent der Einsätze eingehalten werden Nochmal für mich zum Verständnis. Die Hilfsfrist beträgt doch lt. Gesetz 10 Minuten und soll 15 Minuten nicht überschreiten ?! MfG Ferdi Bei der Fußball-WM habe ich mir Österreich gegen Kamerun angeschaut. Auf der einen Seite Exoten, fremde Kultur, wilde Riten - und auf der anderen Seite Kamerun Dieter Nuhr | ||||
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