Hallo Olaf,
Geschrieben von Olf RichterJa, er darf nur mit der ausbildenden Person nicht identisch sein. Das heißt zwei Ausbilder können für den jeweils anderen die Prüfungen übernehmen.
Das hatte ich auch vermutet. Nur bei Gesetzestexten muss man ja immer sehr genau sein beim lesen ;-)
Geschrieben von Olf RichterDamit will man wohl verhindern :-), dass jemand aus falsch verstandenem Mitgefühl einem ünfähigem Fahrschüler doch die Berechtigung zum führen des Feuerwehrfahrzeuges gibt.
Naja, wenn alle drei aus der gleichen Organisation kommen, dann kann man das aber auch sicher nicht ganz verhindern. Glaube aber schon dass die Mehrheit, wenn sie diese Ausbildung denn selbst durchführt, das auch gewissenhaft tun wird.
Geschrieben von Olf RichterInteressant ist auch die Anmerkung, das der Ausbilder, der wärend der Ausbildungs-oder Prüfungsfahrten der Fahrzeugführer ist, mit dem Fahrschüler erst dann den öffentlichen Verkehrsraum benutzen darf, wenn er sich überzeugt hat, das der Fahrschüler dazu befähigt ist. Wie er das macht, wenn gerade kein geeigneter Verkehrsübungsplatz in der Nähe ist bleibt allerdings verborgen.
Wie Sebastian schon gesagt hat, wir bräuchten erstmal ein passendes Fahrzeug ;-)
So leicht, wie sich das vielleicht einige gedacht haben wird das mit dem Feuerwehrführerschein wohl eher nicht.
Gruß Andreas
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