Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Kommandant ohne GF-Lehrgang? | 95 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 K.8, GL (Köln) / NRW | 682339 |
Datum | 24.05.2011 13:52 MSG-Nr: [ 682339 ] | 32929 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Feuerwehrmann
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Oberbrandmeister /-in
Feuerwehrmann
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Oberbrandmeister /-in
Hauptbrandmeister /-in
1. Brandinspektor
2. Brandinspekteur (Saarland)
Brandoberinspektor /-in
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Oberbrandmeister /-in
1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Oberbrandmeister /-in
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Geschrieben von Markus Middelich wohne in Hessen und hier kann jemand der Interesse bekundet den Lehrgang unabhängig vom Dienstgrad besuchen.
Hallo Markus,
ich kann Deine Skepsis gegenüber dem NRW-System nicht verstehen, denn der Dienstgrad folgt
doch (fast automatisch) mit dem Absolvieren der entsprechenden Lehrgänge.
Vielleicht ist Dir unser System noch nicht so ganz klar geworden.
In NRW ist der Dienstgrad immer ein Abbild der gemäß Laufbahnverordnung vorgeschriebenen
Mindestdienstzeit und der Ausbildung, die erfolgreich absolviert wurde. So wird auch die Helm-
kennzeichnung verwendet, denn die Qualifikation hat der Träger ja immer.
Was das Interesse am F III angeht, so ist das doch auch kein Problem. Wenn mir z.B. jemand
anmeldet, dass er sich gerne zum GF qualifizieren möchte und er m. E. dafür geeignet ist, dann
kann er in der Regel den F III auch besuchen.
Es wird dann, durch die Buchung der für den F III als Voraussetzung erforderlichen Lehrgänge,
der Weg zum GF beschritten...
...und nach dem Lehrgang wird er dann zum Brandmeister befördert, weil das nach LVO FF NRW
der Dienstgrad für FM (SB) ist, die erfolgreich den F III absolviert haben (immer unter Beachtung
der Mindestdienstzeiten).
Geschrieben von Markus MiddelNur kann ich doch nicht jeden, der der seinen GF als reine Weiterbildungsmaßnahme besucht hat, aber diese Funktion nicht ausübt zum OBM befördern, meine ich.
Natürlich sind alle Lehrgänge nur Weiterbildungen - da bin ich bei Dir, aber mir wird nicht klar
was Du mit "reine Weiterbildungsmaßnahme" meinst.
Nochmals: Die Ausbildung F III oder der DG Brandmeister ist keine Funktion in NRW.
Dienstgrad und Funktion sind in NRW von einander getrennt.
Es könnte also beliebig viele FM (SB) einer Dienstgradstufe (z.B. BM, OBM, HBM, BI, BOI, StBI)
in einer Feuerwehr geben, wenn sie eben alle die erforderliche FIII, FIV, F/B V, FVI-Ausbildung
haben.
Die Beförderung vom BM zum OBM kann nach frühestens 2 Jahren als BM erfolgen. Bei uns
wird die Beteiligung am Dienst und die Teilnahme an den regelmäßigen GF-Fortbildungen
vorausgesetzt. Wenn sich ein ausgebildeter GF am Dienst beteiligt, wird er auch zum OBM
befördert werden - warum auch nicht?
Das in NRW die Dienstgradstufen für eine weitere Ausbildung durchlaufen werden müssen
ist doch nur positiv.
So kann man eben erst zum Brandinspektor ernannt werden, wenn man den F IV (ZF-Lehrgang)
erfolgreich absolviert habe - und diesen Lehrgang kann man erst aufbauend auf eine min. 2-jährige
Erfahrung als ausgebildter GF besuchen.
Dann gibt es auch die zwei Streifen auf jeder Helmseite als Zeichen für die erfolgreich ab-
solvierte Führungsausbildung, die man ja erworben hat - oder nen Ring wenn man den
F/B V (und die Einführung in die Stabsarbeit) erfolgreich absolviert hat.
Dann wird man Brandoberinspektor - und das auch immer noch vollkommen unabhänging
von einer übernommenen oder eben nicht übernommenen Funktion.
Viele Grüße
Michael
PS: Was ich bei Deiner Argumentation nicht verstehe ist, warum sollte man "just vor fun"
eine Führungsausbildung machen, aber im Ernstfall nicht tätig werden (dürfen, können, wollen)?
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