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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaDienstgrad und Einsatzleiter8 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW680933
Datum15.05.2011 09:42      MSG-Nr: [ 680933 ]10142 x gelesen

Geschrieben von Henry PostlerBedeutet, Einsätze wegnehmen kann nur der Wehrführer oder sein Stellvertreter

nein...

Weil das darüber steht:

Geschrieben von Henry PostlerNachrückende Führungskräfte können die Einsatzleitung nur übernehmen, wenn ihnen dies nach Gesetz zusteht.

Und jetzt könnt Ihr ja mal sammeln wieviele Varianten es da so gibt, gegeben hat, noch geben wird...


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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