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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgrad und Einsatzleiter | 8 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 680933 | ||
Datum | 15.05.2011 09:42 MSG-Nr: [ 680933 ] | 10142 x gelesen | ||
Geschrieben von Henry Postler Bedeutet, Einsätze wegnehmen kann nur der Wehrführer oder sein Stellvertreter nein... Weil das darüber steht: Geschrieben von Henry Postler Nachrückende Führungskräfte können die Einsatzleitung nur übernehmen, wenn ihnen dies nach Gesetz zusteht. Und jetzt könnt Ihr ja mal sammeln wieviele Varianten es da so gibt, gegeben hat, noch geben wird... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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