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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgrad und Einsatzleiter | 8 Beiträge | ||
Autor | Lars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen | 680926 | ||
Datum | 14.05.2011 23:22 MSG-Nr: [ 680926 ] | 10770 x gelesen | ||
Geschrieben von Jann Freese Soweit ich es gelernt habe, ist es in NIEDERSACHSEN SO: Hallo Jann, ich weiß ja nicht, wo Du das gelernt hast, aber der Dienstgrad hat (zumindest in Niedersachsen) erst einmal gar nichts zu sagen, außer, dass man daran ungefähr erkennen, welche Ausbildung der FA (SB) mindestens haben muss. Außerdem sind die Dienstgrade bei der FF in Niederdachsen ab Löschmeister an Funktionen gebunden, aber auch nach Beendigung der Funktion bleibt der Dienstgrad erhalten. Worauf es viel mehr ankommt ist die Funktion die jemand aktuell ausübt. Beim Einsatz bedeutet dies: Einsatzleiter ist zu allererst der Fahrzeugführer des ersten Fahrzeuges an der Einsatzstelle. Er/sie hat die Einsatzleitung so lange, bis a) Er/sie die Einsatzleitung an einen anderen FA (SB) abgibt, oder b) ein anderer FA (SB) die Einsatzleitung von ihm/ihr übernimmt. zu a) Der Einsatzleiter kann natürlich jederzeit die Einsatzleitung an eine andere, ggf. höhere Führungskraft abgeben, wenn er sich der Lage nicht mehr gewachsen fühlt und/oder der Einsatz sich so entwickelt, dass er sich z.B. primär um sein Fahrzeug kümmen muss und nicht gleichzeitig den Einsatz leiten kann. Hierbei geht die Initiative vom aktuellen Einsatzleiter aus, der die Einsatzleitung an jemand anderen übergibt. zu b) Ortsbrandmeister, Stadt-/Gemeindebbrandmeister und Kreisbrandmeister (in der Reihenfoge) können aufgrund ihrer Funktion die Einsatzleitung übernehemen, sobald sie an der Einsatzstelle eintreffen. Die Initiative geht in diesem Fall von demjenigen aus, der die Einsatzleitung übernimmt. Dies gilt grundsätzlich füt alle freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen. Für die BF und FF in Verbindung mit der BF sieht es etwas anders aus, da hier immer die BF in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich mit ihrer jeweiligen Struktur die Einsatzleitung inne hat. In allen Fällen muss der Wechsel der Einsatzleitung auf jeden Fall formell erfolgen und allen bekannt gegeben werden. Nur so ist gewährleistet, das für alle klar ist wer "den Hut auf hat". Ausnahmen gibt es in manchen größeren FF: In Lüneburg gibt es z.B. einen Brandmeister vom Dienst (BvD), der grundsätzlich die Einsatzleitung übernimmt. Aber auch hier kann die Einsatzleitung abgegeben bzw. von den höher gestellten Funktionen übernommen werden. Grüße aus Lüneburg, Lars Alles natürlich nur meine persönliche Meinung! www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de | ||||
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