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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Hartz IV: Keine Abstriche bei Aufwandsentschädigung | 97 Beiträge | ||
Autor | Paul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland | 674436 | ||
Datum | 27.03.2011 12:32 MSG-Nr: [ 674436 ] | 37665 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Maik Zeugner Das Problem ist, das manche Feuerwehren das mit der Aufwandsentschädigung etwas übertreiben.mmh, könnte sein, aber die Grundlage dieser Regelung dürfte in ihren Ursprüngen wohl eher in anderen Bereichen zu finden sein (Sport ist da ein nettes Beispiel), da werden halt die Aufwandsentschädigungen an FA zusammen mit anderen Bereichen in einen Topf geworfen und eine Zahl X kommt heraus - wie schon erwähnt, gibt es auch Beispiele, bei denen mit Kombinationen von Aufwandsentschädigungen und staatlichen Leistungen annehmbare Beiträge als Einkommen generiert werden. Das Problem ist halt, dass es manchmal "die Falschen" trifft, also der "Handelsübliche FA" , der vielleicht eine Aufwandsentschädigung als Gerätewart bekommt, im Turnverein Übungsleiter macht, dummerweise in Hartz 4 abrutscht und vielleicht mit einer Brandwachenentschädigung über die Grenze kommt - . Leider hat der Gesetzgeber hier nicht wirklich das Ehrenamt gestärkt, das Problem liegt auch nicht im Bereich der Feuerwehren, die baden einen Teil der Miesere nur aus. Der Vorteil dieser Entschädigungen ist halt das Verhältnis Brutto/Netto/Verwaltungsaufwand, hier sollte angesetzt werden (Aufwandsentschädigung - 400€ - reguläre AN-Tätigkeit - Freiberufliche Tätigkeit, das macht für Vereine und den Empfänger/Empfängerin) schon einen Unterschied), na denn, mal schauen, in welche Richtung die Vergütung von FA noch geht, ich persönlich erkenne in meinem "Umfeld" keine einheitliche Meinung zu dem Thema (halt ein subjektiver Eindruck, hier wäre mal eine höhere Instanz mit der Darlegung von Fakten, Rechenmodelle und Lösungsansätzen gefordert... - Florian, Dein Thema....) viele Grüße Paul alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten | ||||
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