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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | BY: Weitergabe von Melderegisterdaten Jugendlicher z. Nachwuchswerbung | 14 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8T., Thurmansbang / Bayern | 670173 | ||
Datum | 03.03.2011 17:05 MSG-Nr: [ 670173 ] | 4245 x gelesen | ||
N' Abend zusammen, Geschrieben von Magnus Hammerl Ich denke, dass es hier eher um die "gemeindliche Einrichtung" geht, als um... Genau darum geht es, es gibt ein Rundmail der Landesjugendfeuerwehr Bayern von letzter Woche dazu. Darin heißt es auch nochmals ganz explizit, dass der Anforderer der Daten nur der Kommandant als Leiter der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr sein kann und nicht z.B. ein Vorstand diese Daten erhält. Es geht eben ganz ausdrücklich nur um die Nachwuchsgewinnung für den aktiven Dienst in der gemeindlichen Einrichtung. Grüße und ja, natürlich: Alles nur meine persönliche und absolut private Meinung, nix dienstliches! | ||||
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