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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen! | 138 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 K.8, Soltau / Niedersachsen | 669282 | ||
Datum | 26.02.2011 20:45 MSG-Nr: [ 669282 ] | 118390 x gelesen | ||
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Wir von der anderen Drehleiterausbildung unterrichten tatsächlich etwas anderes. An Spekulationen möchten wir uns aber auch in diesem Fall nicht aus der Ferne beteiligen, denn ich glaube, das ist nicht ganz redlich. Ein grundsätzliches Verbot der Abstützungen auf Gehwegen halten wir für überzogen. Die Fa. Metz verbietet seit kurzem offiziell, den Einsatz von Auffahrbohlen. Das akzeptieren wir natürlich. Bei unserer taktischen Schulung der Fa. Iveco-Magirus in Ulm haben wir uns auf den Einsatz der Auffahrbohlen bei der Beachtung "unserer" Spielregeln geeinigt. (Anmerkung: Bei der Baureihe CS spielen Auffahrbohlen praktisch keine Rolle mehr, da die mitgelieferten Unterlegklötze in etwa die Größe einer Auffahrbohle besitzen). Es ist uns kein Fall bekannt, bei dem ein Hubrettungsfahrzeug durch das Abstützen auf einen Gehweg, bei Einhaltung "unserer" Spielregeln, tatsächlich umgestürzt ist. Gerne möchten wir von gegenteiligen Erfahrungen lernen, aber den Beweis ist man uns bis heute noch schuldig. Zum Beispiel eine in Belgien umgestürzte DL: Wir haben den unabhänigen Sachverständigen kennengelernt, der dort zur Ursachenermittlung hingeschickt wurde. Der hat festgestellt, dass nicht der aufgeweichte Untergrund, wie vielfach spekuliert wurde, die Unfallursache war, sondern der "Wasser -Marschbefehl" der Korbbesatzung, da sich die DL in einem Grenzbereich befunden hat. Hier unsere "Spielregel" zum Einsatz von Auffahrbohlen: 1. Maximal zwei Auffahrbohlen einsetzen, somit ist die elektrische Leitfähigkeit der Abstützung über das gegenüberliegende Stützenpaar jederzeit gesichert. 2. Auffahrbohlen nicht hohl legen. Alle gebrochenen Auffahrbohlen sind hohl gelegt worden! Eine flächig aufliegende Auffahrbohle kann nicht brechen, auch wenn sie nur mit 2000 kg als maximale Belastung angegeben ist. Mit der Auffahrbohle wollen wir nicht nur das Hubrettungsfahrzeug schützen, sondern gegebenenfalls auch den Untergrund-Stichwort: Mosaikpflaster. Mit einer Schrägabstützung haben wir schon einmal so ein Mosaikpflaster "aufgeschoben". Die Auffahrbohle ist bei der Schrägabstützung immer schneller einzusetzen als jeder "kleine" Klotz. Wo platziere ich zukünftig meine Abstützungen in Fußgängerzonen, wenn die Grenzen zwischen Fahrbahn und Gehweg verschwimmen? Was passiert mit einer Gehwegplatte die zuviel Druck durch die Stützen bekommt? Diese kann brechen, aber stürzt deshalb das Hubrettungsfahrzeug um? Wir legen auf Gehwegen zur Sicherheit Auffahrbohlen unter die Abstützteller und schützen somit das Hubrettungsfahrzeug und den Untergrund. Durch die Vergrößerung der Lastverteilung kommt es gerade dann nicht zum Einsinken der Pflasterung, was eventuell zur Abschaltung des Systems führen kann. Somit sind wir mit unserem Hubrettungsfahrzeug mehr als ein Meteter näher dran! Was ein Meter im Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen bedeutet, darauf brauche ich hier nicht näher eingehen. Jörg Kurtz ...von der anderen Drehleiterausbildung. " Eigentlich ist alles schon gesagt - aber noch nicht von allen!" Karl Valentin | ||||
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