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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen! | 138 Beiträge | ||
Autor | Fran8k B8., Nottuln / NRW | 668797 | ||
Datum | 24.02.2011 08:16 MSG-Nr: [ 668797 ] | 118600 x gelesen | ||
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Das Ganze könnte ziemlich spannend werden, wenn nachgewiesen werden sollte, dass der Untergrund tatsächlich nicht die erforderliche Tragfähigkeit hat (das muss bei meinen Bauherren im Zweifel immer über einen Lastplattendruckversuch nachgewiesen werden...). Sollten diese engen Gassen eben nicht ausreichend tragfähig sein, fehlt den Gebäuden oberhalb des 2. OG der 2. Rettungsweg, sofern kein 2. Treppenraum vorhanden ist. Konsequenz: Anordnung der Nutzungsuntersagung durch die zuständige Bauaufsicht mit sofortigem Vollzug ("konkrete Gefahr", §87 Abs. 1 i.V. mit §61 Abs. 1 BauO NRW). Es wäre schön,, wenn mich da die Lüdenscheider mal auf dem Laufenden halten könnten! Viele Grüße, Frank Borgert | ||||
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