Rubrik | Einsatz |
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Thema | UVV?!?! | 58 Beiträge |
Autor | Knut8 K.8, Nordendorf / Bayern | 668577 |
Datum | 22.02.2011 19:52 MSG-Nr: [ 668577 ] | 11197 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
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Motorkettensäge
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Gesetzliche Unfallversicherung
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Geschrieben von Thomas EdelmannGlaub mir du hälst dich garantiert nicht an die UVV Forsten, sie ist aus bestimmten Gründen im Anhang der UVV Feuerwehr nicht erwähnt und sei froh drum, denn ansonsten würdest du sehr schnell sämtliche MKS aus dem Feuerwehrdienst entfernen.
Bereiche, welche in der UVV Feuerwehr behandelt werden, werden natürlich entsprechend dieser geregelt (Siehe z.B. GUV VC 53 "UVV Feuerwehren", §12). Ich sehe aber keinen Grund, grundlegende Weisung zu Holzarbeiten nicht der GUV V C 31 "UVV Forsten" zu entnehmen...
Warum auch ...
Gruß Knut
"Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
(J. Stiegel, 2009)
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