Rubrik | Einsatz |
zurück
|
Thema | Feuerwehrleute müssen Malteser huckepack nehmen | 63 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 666064 |
Datum | 08.02.2011 13:16 MSG-Nr: [ 666064 ] | 15508 x gelesen |
Infos: | 08.02.11 Online-Anzeigeformular
|
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Thomas EdelmannIch schreibe jetzt nicht was ich als FA in dieser Situation gemacht hätte, aber der RD'ler hätte das hinterher nie mehr eingefordert.
Sollte die Staatsanwaltschaft die richtigen Schlüsse ziehen da Handlungsbedarf sehen, könnte man unter Umständen das Glück haben, daß die beiden dies nicht mehr von einem FW-EL verlagen - zumindest nicht in ihrer Eigenschaft als RDler...
Von GeneralanzeigerFür Polizeisprecher Burkhard Rick ist es allerdings fraglich, ob die zögerliche Haltung der Retter nicht auch ein Fall der unterlassenen Hilfeleistung sein könnte.
Ich vermute mal, daß man das spätestens dann eingehender prüfen wird, wenn da eine oder mehrere Anzeigen vorliegen.
MkG
Marc
 | Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... |
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|