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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Private Nutzung von Feuerwehrfahrzeugen | 40 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 665777 | ||
Datum | 06.02.2011 12:47 MSG-Nr: [ 665777 ] | 16120 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Weber 1. Das macht man nicht. Selbst wenn man die DLK bezahlt oder noch so im Recht ist: man tut es nicht. Die meisten Leute in ehrenamtlichen Führungsfunktionen wissen das. Jetzt hat es wieder einer gelernt. Man kann sich hunderte Stunden für andere den Arsch aufreißen, sobald man einen kleinen Vorteil daraus zieht findet sich einer, der Skandal schreit.Seh ich genauso. Alles halb so wild, bis ein Einzelfall auf eine Einzelfallbetrachung in Form einer rechtschaffenden Bürgerin trifft. Vielleicht verliert man da sogar ab und an mal, aber mit dem Wissen um diese Möglichkeit wird es die Einzelfälle trotzdem weiter geben - und das ist auch gut so. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | ||||
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