Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | gewählte Gruppenführer in einigen Bundesländern | 34 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen | 664139 |
Datum | 25.01.2011 22:44 MSG-Nr: [ 664139 ] | 18842 x gelesen |
Moin Mario,
also grundsätzlich kann der OrtsBM/Wehrführer seine Zug- und Gruppenführer einsetzen. Das ist wohl in vielen, wenn nicht sogar den meisten Bundesländern die Regel. Vorher sollte die Mannschaft allerdings dazu gehört werden. Wenn die mit dem einen oder anderen überhaupt nicht einverstanden sind, ist der Wehrführer gut beraten seine Entscheidung zu überdenken. In manchen Wehren werden diese Funktionen von der Mannschaft in der Mitgliederversammlung gewählt. Das kann gut gehen und funktionieren, wenn die Mannschaft einen Riecher für die geeignesten und qualifiziertesten Leute hat. Das kann aber auch in die Hose gehen und spätestens dann könnte der Wehrführer nach geraumer Zeit zu unpopulären Maßnahmen gezwungen werden: Der unbürokratische Austausch von Führungskräften. Bei uns werden die Führungskräfte gewählt und zur Zeit passt die Auswahl sehr gut. Vielleicht ändert sich das bei uns eines Tages auch mal, jedoch besteht im Moment dazu kein Anlass dies zu tun.
Schau einfach mal nach, was in eurer Satzung bzw. im Brandschutzgesetz eures Bundeslandes dazu geschrieben steht.
Viele Grüße,
Carsten
Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)
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| 25.01.2011 22:30 |
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Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin |
| 25.01.2011 22:44 |
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Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle |
| 25.01.2011 22:59 |
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., Thierstein |
| 25.01.2011 23:10 |
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