Rubrik | Berufsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Berufsfeuerwehr und sichtbare Tätowierungen | 29 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 660795 |
Datum | 03.01.2011 08:59 MSG-Nr: [ 660795 ] | 14293 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Andreas BräutigamGeschrieben von Henning Koch
du meinst also, Vorschriften wie "Sichtbare Tätowierungen sind nicht zulässig. Tätowierungen müssen, falls vorhanden, von der Dienstkleidung verdeckt werden. sind unzulässig (und damit unwirksam)?
Nein. Wo steht das? Hier ging es um Kriterien zur Bewerberauswahl.
OK, du meinst also:
Ein Bewerber darf aufgrund einer Tätowierung keinen negativen Score bekommen. Wird er aber eingestellt, darf verlangt werden, dass die Tätowierung vollständig von der Dienstkleidung verdeckt wird?
Nebenfrage: was ist im Tätowierungen an Stellen, die von der Dienstkleidun nicht bedeckt werden? (und wenn es nur L-O-V-E auf den Fingerknöcheln ist, aber es könnten ja auch furchteinflößende Dinge im Gesicht sein oder so)
Gruß,
Henning
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|