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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehr und sichtbare Tätowierungen | 29 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 660793 | ||
Datum | 03.01.2011 07:53 MSG-Nr: [ 660793 ] | 14440 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch du meinst also, Vorschriften wie "Sichtbare Tätowierungen sind nicht zulässig. Tätowierungen müssen, falls vorhanden, von der Dienstkleidung verdeckt werden. sind unzulässig (und damit unwirksam)? Nein. Wo steht das? Hier ging es um Kriterien zur Bewerberauswahl. Geschrieben von Henning Koch Immerhin wird ein Teil unserer Kundschaft (die älteren Semester sind da ja überdurchschnittlich vertreten...) noch mit der Vorstellung "tätowiert sind nur Seeleute und Kriminelle!" hektisch nach einem Schiff Ausschau halten... Ich halte diesen Anteil allerdings inzwischen für ausreichend klein. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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