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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fallstricke beim Fw-Führerschein | 24 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8R., Berlin / Berlin | 660466 | ||
Datum | 31.12.2010 16:37 MSG-Nr: [ 660466 ] | 4069 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Manuel Schmidt Wenn der Beifahrende-Feuerwehr-FahrAusbilder nicht eingreifen konnnte, ist ihm persönlich das nicht vorzuwerfen. Ich sags nochmal, er ist der Fahrzeugführer. Wem soll man es denn sonst vorwerfen? Geschrieben von Manuel Schmidt Wenn der Gesetzgeber in Form einer Rechtsverordung explizit die Möglichkeit einer Ausbildungsfahrt mit einem Fahrzeug ohne Zusatzspiegel, ohne Doppelpedalerie eröffnet, kann man dem Beifahrenden-Feuerwehr-FahrAusbilder doch auch nicht vorwerfen, dass er diese doch ausdrücklich eingeräumte Möglichkeit nutzte. Nein, die Durchführung an sich kann man ihm (leider) nicht vorwerfen. Die daraus resultierenden Fehler aber schon. Geschrieben von Manuel Schmidt Die Mitverantwortung für Fehler, wo der Beifahrende-Feuerwehr-FahrAusbilder (Wie heißt diese Funktion eigentlich offiziell und richtig?) eine Eingreifmöglichkeit hatte, wurde doch soweit ich mich erinnere noch niemandem bestritten. Nochmal, löst euch doch mal bitte von der irreführenden "Beifahrer-Formulierung", der "Ausbilder" ist der Fahrzeugführer. Gruß Sebastian | ||||
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