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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrführerschein in BW | 94 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 660311 | ||
Datum | 30.12.2010 19:32 MSG-Nr: [ 660311 ] | 42053 x gelesen | ||
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Geschrieben von Johannes Schnell Ich hab schon einmal geschrieben: blinde Vergabe: NEIN - Das Gesetz bietet die Möglichkeit einen Sinnvollen "Lehrgang" zu entwickeln - z.B. in Kooperation mit einem Fahrlehrer. Ja klar. Und die Erde ist eine Scheibe. Dei deutschen Feuerwehren schaffen es heute schon in der Fläche nicht, die bestehenden Vorgaben der FwDV 2 und weiterer mitgeltender Vorschriten einzuhalten. Und da soll man nun plötzlich bei der Vergabe von Feuerwehrverarschungsführerscheinen das große Verantwortungsbewußtsein entwickeln und da mehr machen als unbedingt sein muß? Nimms mir nicht übel, aber ich komme etwas in Feuerwehrdeutschland rum. Den Zahn dass da auch nur der Hauch einer Verantwortung vorhanden ist kann ich Dir ziehen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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